TRGS 522

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Raumdesinfektionen mit Formaldehyd vom 15. Januar 2013

Link zum RechtstextTRGS 522

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit Formaldehyd sowie Stoffen und Mischungen, die zum Entwickeln von Formaldehyd dienen, um Raumdesinfektionen durchzuführen.

Sie gilt auch, wenn diese Stoffe zusammen mit inerten Gasen (Beigasen) oder Flüssigkeiten, die als Hilfsstoffe dienen, verwendet werden. Als Hilfsstoff ist auch Ammoniak anzusehen, das zur chemischen Bindung des bei einer Raumbegasung freigesetzten Formaldehyds verwendet wird.

Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit Formaldehyd in vollautomatischen Begasungskammern. Hier ist die TRGS 513 anzuwenden.

Das Versprühen oder Verspritzen von Formaldehydlösungen sowie die Wischdesinfektion mit formaldehydhaltigen Lösungen sind nicht Gegenstand dieser Technischen Regel für Gefahrstoffe.