TRGS 400

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vom 11. Juli 2017

Link zum RechtstextTRGS 400

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach der GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebenen Rahmen ein.

Nummer 3 beschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung, Nummer 4 die gefahrstoffspezifischen Aspekte. Das Ermitteln von Gefährdungen ist in Nummer 5 beschrieben, das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung in Nummer 6.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Arbeitsschutz; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff; FaSi_Gfstoff_Sum_8; FM_Gfstoff_Sum_8; Inst_Gfstoff_Sum_8

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Review vom 14. Februar 2023