TRGS 400
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vom 11. Juli 2017 |
Link zum Rechtstext | TRGS 400 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach der GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebenen Rahmen ein. Nummer 3 beschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung, Nummer 4 die gefahrstoffspezifischen Aspekte. Das Ermitteln von Gefährdungen ist in Nummer 5 beschrieben, das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung in Nummer 6. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Arbeitsschutz; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff; FaSi_Gfstoff_Sum_8; FM_Gfstoff_Sum_8; Inst_Gfstoff_Sum_8 |
Links zur Rechtsänderung |