TRGS 615

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007)

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Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Herstellung und Verwendung wassermischbarer, wassergemischter und nichtwassermischbarer Korrosionsschutzmittel, flüchtiger Korrosionsinhibitoren (Dampfphasen-Korrosionsinhibitoren, „volatile corrosion inhibitors“, „VCI“) und von Korrosionsschutzfetten und -wachsen, die zum temporären Schutz von Metallgegenständen bestimmt sind.

Sie richtet sich an Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen Korrosionsschutzmittel hergestellt oder verwendet werden oder in denen Metalle mit anhaftenden Korrosionsschutzmitteln verarbeitet werden.

Darüber hinaus richtet sie sich an Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von solchen Korrosionsschutzmitteln, als diese aufgefordert sind,

  • nur Produkte auf den Markt zu bringen, die den Anforderungen dieser Technischen Regel entsprechen,
  • die von dieser Technischen Regel geforderten Informationen in ihre Sicherheitsdatenblätter aufzunehmen.