TRGS 526

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Laboratorien (Ausgabe Februar 2008)

Link zum RechtstextTRGS 526

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.

Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die TRBA 100 zusätzlich zu beachten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumErsteHilfe; FaSi_SumOrg; Inst_SumPrüfpf; Lab_SumBescha