TRGS 525

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (Ausgabe September 2014)

Link zum RechtstextTRGS 525

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe legt fest und erläutert, welche Maßnahmen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung zum Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu treffen sind, wenn in diesen Bereichen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Arzt_SumBeauft