TRGS 751

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (Ausgabe August 2012)

Link zum RechtstextTRBS 3151/TRGS 751

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit enthält Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb

  • von Tankstellen und
  • von Füllanlagen für Druckgase

für Landfahrzeuge.

Sie enthält auch Anforderungen an Anlagen zur Lagerung und Abfüllung anderer brennbarer Flüssigkeiten wie Altöl und Heizöl, einschließlich deren Lagerbehälter, wenn sie einer Tankstelle oder Füllanlage zugehörig sind.