TRGS 001

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (Ausgabe Dezember 2006)

Link zum RechtstextTRGS 001

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt allgemein den Aufbau des Technischen Regelwerks, der sich wie folgt gliedert:

  • TRGS 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
  • TRGS 100 – 199 Begriffsbestimmungen
  • TRGS 200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
  • TRGS 300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • TRGS 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
  • TRGS 700 – 899 Brand- und Explosionsschutz
  • TRGS 900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS.

Sie gibt ferner den Ort der Veröffentlichung von Technischen Regeln an und führt grundsätzlich zu beachtende Punkte zur Einhaltung des Regelwerks auf.