TRGS 509

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter (Ausgabe Juni 2022)

Link zum RechtstextTRGS 509
Review 12.04.2017GMBl. Nr. 12

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumAwSV; FaSi_Gfstoff_Sum_3; FM_Gfstoff_Sum_3; Inst_Gfstoff_Sum_3
Links zur Rechtsänderung

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