TRGS 615
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007) |
Link zum Rechtstext | TRGS 615 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Herstellung und Verwendung wassermischbarer, wassergemischter und nichtwassermischbarer Korrosionsschutzmittel, flüchtiger Korrosionsinhibitoren (Dampfphasen-Korrosionsinhibitoren, „volatile corrosion inhibitors“, „VCI“) und von Korrosionsschutzfetten und -wachsen, die zum temporären Schutz von Metallgegenständen bestimmt sind. Sie richtet sich an Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen Korrosionsschutzmittel hergestellt oder verwendet werden oder in denen Metalle mit anhaftenden Korrosionsschutzmitteln verarbeitet werden. Darüber hinaus richtet sie sich an Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von solchen Korrosionsschutzmitteln, als diese aufgefordert sind,
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