TRGS 617
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden vom 27. Februar 2017 |
Link zum Rechtstext | TRGS 617 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden. Anmerkung: Die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Oberflächenbehandlungsmitteln für Parkett und andere Holzfußböden ist heute nur noch in wenigen Fällen notwendig. |