TRGS 800

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Brandschutzmaßnahmen vom 17. Dezember 2010

Link zum RechtstextTRGS 800

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen entstehen können.

Sie berücksichtigt zudem die Ermittlung und Bewertung, ob die Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten – auch unter Berücksichtigung der stofflichen Eigenschaften, der Arbeitsmittel, der Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen – zu einer Brandgefährdung führen können.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)FaSi_Gfstoff_Sum_3; FM_Gfstoff_Sum_3; Inst_Gfstoff_Sum_3