TRGS 201

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Ausgabe Februar 2017)

Link zum RechtstextTRGS 201
Review 12.04.2017GMBl. Nr. 12

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten nach der Gefahrstoffverordnung.

Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung.

Sie soll Arbeitgebern dabei helfen, Stoffe und Gemische, die nicht von Lieferanten eingestuft und gekennzeichnet wurden (z.B. im Unternehmen synthetisierte Produkte oder Zwischenprodukte), selbst einzustufen und zu kennzeichnen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)BetrIng_SumGfstoff; FaSi_Gfstoff_Sum; FM_Gfstoff_Sum; Inst_Gfstoff_Sum; Inst_SumBescha_4