TRGS 201
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Ausgabe Februar 2017) |
Link zum Rechtstext | TRGS 201 |
Review 12.04.2017 | GMBl. Nr. 12 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten nach der Gefahrstoffverordnung. Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung. Sie soll Arbeitgebern dabei helfen, Stoffe und Gemische, die nicht von Lieferanten eingestuft und gekennzeichnet wurden (z.B. im Unternehmen synthetisierte Produkte oder Zwischenprodukte), selbst einzustufen und zu kennzeichnen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | BetrIng_SumGfstoff; FaSi_Gfstoff_Sum; FM_Gfstoff_Sum; Inst_Gfstoff_Sum; Inst_SumBescha_4 |