TRGS 523
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen (Ausgabe März 1996) |
Link zum Rechtstext | TRGS 523 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen die genannten Stoffe oder Zubereitungen freigesetzt werden, wenn diese
erfolgt. |