TRGS 504
Die TRGS 504 ist nicht mehr gültig und wird durch die TRGS 500 ersetzt.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (Ausgabe Juni 2016) |
Link zum Rechtstext | TRGS 504 |
Praxishilfe DGUV | Gib dem Staub keine Chance! |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber einatembarem (E-Fraktion) und alveolengängigem (A-Fraktion) Staub auftreten kann. Sie ist anzuwenden für den Gültigkeitsbereich des Allgemeinen Staubgrenzwertes (E- und A-Fraktion), der die Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung verhindern soll. |