TRGS 500

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schutzmaßnahmen (Ausgabe September 2019)

Link zum RechtstextTRGS 500

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe konkretisiert die §§ 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativer Gefährdung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Diverse; F2_SumGefährdb