TRGS 402
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (Ausgabe August 2023) |
Link zum Rechtstext | TRGS 402 |
Kerninhalte | Im Kontext der Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung der inhalativen Exposition gegenüber Gefahrstoffen ein zentraler Aspekt für Unternehmen. Gemäß den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Art, Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Verschiedene Expositionsarten wie das Einatmen (inhalativ), Verschlucken (oral) oder Hautkontakt (dermal) müssen in die Beurteilung einfließen. Hierbei sind insbesondere Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900 zu beachten, oder bei Fehlen solcher Grenzwerte müssen alternative Bewertungskriterien herangezogen werden. Die Ermittlung der inhalativen Exposition erfolgt durch eine Reihe von Methoden, von einfachen Abschätzungen bis hin zu spezialisierten Messverfahren. Dabei muss die Ermittlung stets von fachkundigen Personen oder Stellen durchgeführt werden, die über spezifisches Wissen im Umgang mit Gefahrstoffen und den entsprechenden Ermittlungsmethoden verfügen. Es wird empfohlen, die Ermittlungen unter Worst-Case-Bedingungen durchzuführen, um eine höhere Sicherheitsmarge zu gewährleisten. Nach der Ermittlung ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu beurteilen und in einem Befund zu dokumentieren, der als Grundlage für weitere Sicherheitsmaßnahmen dient. Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Arbeitsschutz |
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