TRGS 509
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter (Ausgabe Juni 2022) |
Link zum Rechtstext | TRGS 509 |
Review 12.04.2017 | GMBl. Nr. 12 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Am_SumAwSV; FaSi_Gfstoff_Sum_3; FM_Gfstoff_Sum_3; Inst_Gfstoff_Sum_3 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2024 |