TRGS 420

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition vom 28. Juli 2014

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Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Erstellung „Verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien“ (VSK) nach festgelegten Kriterien und beschreibt, wie VSK durch den Arbeitgeber anzuwenden sind.