TRGS 519
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Ausgabe Januar 2014) |
Link zum Rechtstext | TRGS 519 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5; Inst_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. März 2023 |