TRGS 519

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Ausgabe Januar 2014)

Link zum RechtstextTRGS 519

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5; Inst_SumPrüfpf
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Review vom 01. März 2023 
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