AbfGebS Rhein-Erft-Kreis

Bezeichnung

Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 15. Dezember 2021

Rechtsebene

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme der vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

Diese Satzung gilt nicht für ausgeschlossene Abfälle entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Rhein-Erft-Kreises.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

URL-Adresse

abfallgebuehrensatzung.pdf (rhein-erft-kreis.de)