TRGS 513

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd (Ausgabe Oktober 2011)

Link zum RechtstextTRGS 513

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit

  • Ethylenoxid und ethylenoxidhaltigen Zubereitungen und
  • Formaldehyd sowie Stoffen und Zubereitungen, die zum Entwickeln und Verdampfen von Formaldehyd dienen,

wenn diese als Wirkgase in Sterilisatoren eingesetzt werden.