EWS Haßfurt

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Haßfurt in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 20. Dezember 2012

Rechtsebene

Haßfurt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Haßfurt zur Abwasserbeseitigung eine Entwässerungsanlageals öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Haßfurt einschließlich der Stadtteile Augsfeld, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Haßfurt

URL-Adresse

http://www.hassfurt.de/fileadmin/user_upload/Buergerservice/Ortsrecht/Bauen_und_Wohnen/10-EWS_Hassfurt-2012-12-20.pdf