Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Stelle für -> die in Artikel 4 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2015/2283 genannten Aufgaben und Befugnisse im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Bestimmung des Status als neuartiges Lebensmittel und -> die Entgegennahme von Meldungen nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283, -> die Übermittlung von Einwänden nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283, ->die Durchführung von Konsultationen mit der Europäischen Kommission, den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nach Artikel 9 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2468, -> die Durchführung von Konsultationen nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2468 und -> die Vorlage von Stellungnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2468. |