EWS Heringen
Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung mit Gebühren Heringen |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Heringen (Werra) – mit Gebühren – vom 28. Mai 2021 |
Rechtsebene | Heringen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Heringen in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie bestimmt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang und legt den Abwasserbeitrag, Beitragsmaßstab und Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt Heringen, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. März 2022 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.heringen.de/stadtverwaltung/satzungenortsrecht/satzungen_ortsrecht.html |