TRGS 524
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausgabe Februar 2010) |
Link zum Rechtstext | TRGS 524 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten. Sie konkretisiert die in der Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen. |