TRGS 524

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausgabe Februar 2010)

Link zum RechtstextTRGS 524

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten.

Sie konkretisiert die in der Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen.