TRGS 526
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Laboratorien (Ausgabe Februar 2008) |
Link zum Rechtstext | TRGS 526 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die TRBA 100 zusätzlich zu beachten. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Am_SumErsteHilfe; FaSi_SumOrg; Inst_SumPrüfpf; Lab_SumBescha |