TRGS 558
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle (Ausgabe Juni 2010) |
Link zum Rechtstext | TRGS 558 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit als krebserzeugend eingestuften Faserstäuben, die bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (HTW) freigesetzt werden können. Sie ist immer anzuwenden bei Tätigkeiten mit Produkten aus Aluminiumsilikatwollen (ASW-Wollen). Sie ist auch anzuwenden, wenn an Arbeitsplätzen verschiedene Produkte aus Hochtemperaturwollen parallel verwendet, bearbeitet oder weiterverarbeitet werden und somit Mischstäube auftreten können. Werden Tätigkeiten ausschließlich mit polykristallinen Wollen (PCW-Wollen) durchgeführt, wird empfohlen, die in dieser Technischen Regel beschriebenen Maßnahmen ebenfalls anzuwenden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Diverse |