AWS Landkreis Esslingen

 



Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Esslingen vom 29. Oktober 2015

Rechtsebene

Nürtingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Esslingen, dem auch die Stadt Nürtingen angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang, das Einsammeln und Befördern sowie die Entsorgung der Abfälle sowie die Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Esslingen

URL-Adresse

A18 Abfallwirtschaftssatzung 2022.pdf (landkreis-esslingen.de)