EWS Weiterstadt

 



Bezeichnung

Entwässerungssatzung vom 16. November 2001

Rechtsebene

Weiterstadt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Weiterstadt in ihrem Gebiet die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung betreibt und das Betreiben insbesondere das Einleiten des Abwassers in Abwasseranlagen und die Entsorgung über die Abwasseranlagen beinhaltet. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen. Sie berechtigt die Stadt, zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Abwasseranlagen Beiträge zu erheben, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Februar 2024

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Weiterstadt

URL-Adresse

Entwaesserungssatzung_Gesamtfassung_0.pdf (weiterstadt.de)