Entgelt-_AbwS Simmern

 



Kurzbezeichnung

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 30. April 2020

Rechtsebene

Simmern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Simmern in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie regelt ferner, dass die Verbandsgemeinde

  • einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und die Erweiterung,
  • laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen,
  • Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm und
  • Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse,
  • Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen,
  • Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage und
  • laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabeerhebt.
Links zur RechtsänderungReview vom 06. April 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Verbandsgemeinde Simmern

URL-Adresse

https://www.sim-rhb.de/media/d8d9aabc-34ff-42c4-9f7c-eadbb1d91867/CBVXcw/03%20Rathaus/VG-Werke/6-Satzungen/Download/2020%20EntgeltsatzungAbwasserbeseitigung%20Sim-Rhb.pdf