Entgelt-/AbwS Stuttgart

 



Bezeichnung

Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (ohne Einleitung von Niederschlagswasser) vom 26. Oktober 2006

Rechtsebene

Stuttgart

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (ohne Einleitung von Niederschlagswasser) zur Deckung der Kosten anstelle einer Benutzungsgebühr ein Abwasserentgelt (Schmutzwasserentgelt) zu erheben sowie, bei Dauerbenutzungsverhältnissen angemessene Abschlagszahlungen auf die Entgeltschuld.

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Bezeichnung

Entgeltbestimmungen

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7/8 a - Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung | Landeshauptstadt Stuttgart