Entgelt-/AbwS Stuttgart
Bezeichnung | Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (ohne Einleitung von Niederschlagswasser) vom 26. Oktober 2006 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (ohne Einleitung von Niederschlagswasser) zur Deckung der Kosten anstelle einer Benutzungsgebühr ein Abwasserentgelt (Schmutzwasserentgelt) zu erheben sowie, bei Dauerbenutzungsverhältnissen angemessene Abschlagszahlungen auf die Entgeltschuld. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entgeltbestimmungen |
URL-Adresse | 7/8 a - Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung | Landeshauptstadt Stuttgart |