EWS-EF + AbwGebS Erfurt
Kurzbezeichnung | Entwässerungs- + Abwassergebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und deren Benutzung in der Landeshauptstadt Erfurt vom 26. Juni 2013 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. Mai 2013 |
Rechtsebene | Erfurt (einschl. OT Linderbach) |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Erfurt im Gebiet der Stadt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserentsorgung betreibt. Sie regelt sowohl Anschluss- und Benutzungsrecht als auch Anschluss- und Benutzungspflicht. Für die Belange der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet ist der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erfurt zuständig. Die Abwassergebührensatzung bestimmt, dass die Stadt Erfurt berechtigt ist, für die Benutzung ihrer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung Benutzungsgebühren Sie legt zudem die Höhe der Gebühren fest und regelt die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Amtsblatt der Stadt Erfurt (S. 7 und 10) |
URL-Adresse | http://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/amtsblatt/2013/abl_2013_10.pdf |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
URL-Adresse | https://entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/6/6969.pdf |