EWS-EF + AbwGebS Erfurt

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs- + Abwassergebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und deren Benutzung in der Landeshauptstadt Erfurt vom 26. Juni 2013 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. Mai 2013

Rechtsebene

Erfurt (einschl. OT Linderbach)

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Erfurt im Gebiet der Stadt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserentsorgung betreibt. Sie regelt sowohl Anschluss- und Benutzungsrecht als auch Anschluss- und Benutzungspflicht. Für die Belange der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet ist der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erfurt zuständig.

Die Abwassergebührensatzung bestimmt, dass die Stadt Erfurt berechtigt ist, für die Benutzung ihrer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung Benutzungsgebühren
-> für die Einleitung von Schmutzwasser,
-> für die Einleitung von Niederschlagswasser,
-> für die Beseitigung von Schlamm aus Grundstückskläranlagen und
-> für die Beseitigung von Abwasser aus Abwassersammelgrubenzu erheben.

Sie legt zudem die Höhe der Gebühren fest und regelt die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2024
Review vom 15. Juli 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/6/6826.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Amtsblatt der Stadt Erfurt (S. 7 und 10)

URL-Adresse

http://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/amtsblatt/2013/abl_2013_10.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

https://entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/6/6969.pdf