Richtlinie 91_533_EWG
Hinweis
Die Richtlinie wird zum 1. August 2022 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2019/1152 ersetzt.
Link zum Rechtstext | Nachweisrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für jeden Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis hat, der/das in dem in einem Mitgliedstaat geltenden Recht definiert ist und/oder dem in einem Mitgliedstaat geltenden Recht unterliegt. |
Links zur Rechtsänderung |