StrPflS Sindelfingen
Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 28. November 1989 |
Rechtsebene | Sindelfingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten auf die ganze Länge ihrer Grundstücke die Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen haben. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Stadt. |
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Bezeichnung | Streupflicht-Satzung |
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