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5. WindSeeV

5. WindSeeV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 22. Januar 2025

Link zum Rechtstext

Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung

Kerninhalte

Für die im Flächenentwicklungsplan vom 20. Januar 2023 festgelegten Flächen N-10.1 und N-10.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee werden durch diese Verordnung
-> die Eignung zur Ausschreibung festgestellt,
-> festgestellt, dass die Realisierung von Windenergieanlagen auf See auf der zentral voruntersuchten Fläche aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist,
-> Vorgaben für das spätere Vorhaben festgelegt und
-> die auf den Flächen zu installierende Leistung festgestellt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2025

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