Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Umsetzung von Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) in deutsches Recht. Die Verordnung regelt Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme, Transformationspläne sowie Umweltleistungswerte. Diese Verordnung gilt -> für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in Spalte d des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit dem Buchstaben E gekennzeichnet sind (IED-Anlagen), mit Ausnahme der Anlagen zur Haltung und Aufzucht von Tieren gemäß Nummer 7.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, -> für alle zulassungspflichtigen Deponien im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes mit Ausnahme von Deponien für Inertabfälle und Deponien, die eine Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder weniger je Tag und eine Gesamtkapazität von 25 000 Tonnen oder weniger haben und -> Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung für die ein Zulassungsverfahren gemäß § 57f Bundesberggesetz (Zulassungsverfahren für Vorhaben, die dem Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen) erforderlich ist. |