Verordnung (EG) Nr. 1107_2009 Reviews

    


 

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Review-DatumReview-KategorieReviewInkrafttreten/Gültigkeit
15.05.2018nicht relevant

ABl. EU L 114/8
Mit Verordnung (EU) 2018/676 wurde die (Durchführungs-)Verordnung (EU) Nr. 546/2011 wurde berichtigt. In Teil I des Anhangs wurde in Buchstabe C Absatz 2.5.1.2 Ziffer i) der Richtlinienbezug geändert. Statt „die zulässige Höchstkonzentration gemäß der Richtlinie 2006/118/EG“ heißt es nun „die zulässige Höchstkonzentration gemäß der Richtlinie 98/83/EG“ (mit entsprechend geänderter Fußnote).

24.05.2018
15.05.2018nice to know

ABl. EU L 111/10
Die Verordnung (EU) 2018/605 wurde berichtigt (von der EU falsch berechnete Daten). Es muss

-> auf Seite 34 in Erwägungsgrund 8 sowie Artikel 2 und Artikel 4 anstatt 20. Oktober 2018 heißen: 10. November 2018,

-> auf Seite 34 in Artikel 3 anstatt 20. Oktober 2025 heißen: 10. November 2025,

-> auf Seite 35, Anhang Nummer 1 sowie Seite 36, Anhang Nummer 2 anstatt 20. Oktober 2018 heißen: 10. November 2018.

02.05.2018
15.05.2018nice to know

ABl. EU L 101/33
Mit Verordnung (EU) 2018/605 wurde Anhang II geändert. Es wurden wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrinschädlicher Eigenschaften von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten festgelegt. Die geänderten Nummern 3.6.5 (schädliche Auswirkungen auf den Menschen) und 3.8.2 (schädliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen) gelten ab dem 10. November 2018 (siehe Berichtigung in der Zeile darüber) – davon ausgenommen sind Verfahren, bei denen der zuständige Ausschuss bis zum 10. November 2018 (siehe ebenfalls Berichtigung in der Zeile darüber) über einen Verordnungsentwurf abgestimmt hat.

eco COMPLIANCE wird weiter berichten.

10.05.2018