Verordnung (EG) Nr. 1935_2004
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 |
Kerninhalte | Zweck dieser Verordnung ist es, das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts in Bezug auf das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen in der Gemeinschaft sicherzustellen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, und gleichzeitig die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Verbraucherinteressen zu schaffen. Sie gilt für Materialien und Gegenstände, einschließlich aktiver und intelligenter Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände, die als Fertigerzeugnis
Sie gilt nicht für
Gemäß Artikel 5 der Rahmenverordnung gibt es für bestimmte Gruppen von Materialien und Gegenständen noch zusätzliche Einzelmaßnahmen:
Ferner wurden Richtlinien erlassen für
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Oktober 2022 |