Verordnung (EG) Nr. 595_2009

 



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Kraftfahrzeugtypengenehmigung (EURO VI)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG

Kerninhalte

Diese Verordnung legt gemeinsame technische Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Motoren und Ersatz teilen hinsichtlich ihrer Emissionen fest.

Sie enthält ferner Vorschriften für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge und Motoren mit den Anforderungen, für die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen, für Systeme für On-Board-Diagnose (OBD), für die Messung von Kraftstoffverbrauch, Kohlendioxid-Ausstoß sowie für den Zugang zu OBD-Informationen und zu Fahrzeugreparatur- und Fahrzeugwartungsinformationen.

Sie gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG mit einer Bezugsmasse von mehr als 2.610 kg sowie für alle Kraftfahrzeuge der Klassen M3 und N3 im Sinne des genannten Anhangs.

Links zur Rechtsänderung

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