Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
Link zum Rechtstext | Abfallverbringungs-Verordnung (VVA) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden Verfahren und Kontrollregelungen für die Verbringung von Abfällen festgelegt, die von dem Ursprung, der Bestimmung, dem Transportweg, der Art der verbrachten Abfälle und der Behandlung der verbrachten Abfälle am Bestimmungsort abhängen (Art. 1). Geregelt sind die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der Gemeinschaft mit und ohne Durchfuhr durch Drittstaaten, die Einfuhr von Abfällen aus Drittstaaten in die Gemeinschaft, die Ausfuhr von Abfällen aus der Gemeinschaft in Drittstaaten und die Durchfuhr durch die Gemeinschaft von und nach Drittstaaten. HINWEIS ZUR GÜLTIGKEIT UND ANWENDUNG Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde mit Wirkung zum 20. Mai 2024 aufgehoben und durch die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen ersetzt. Die Bestimmungen der bisherigen Verordnung gelten jedoch weiterhin bis zum 21. Mai 2026 mit Ausnahme von: -> Artikel 30 (Abkommen für Grenzgebiete), der am 20. Mai 2024 seine Gültigkeit verliert, -> Artikel 37 (Verfahren bei der Ausfuhr von in den Anhängen III oder IIIA aufgeführten Abfällen), der bis zum 21. Mai 2027 gilt, sowie -> Artikel 51, der weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 gilt und nur für die vollziehenden Behörden relevant ist. Weiterhin gilt die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für Verbringungen, für die eine Notifizierung eingereicht wurde und für die die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 ihre Bestätigung übermittelt hat. Für diese Verbringungen gelten die Bestimmungen der neuen Verordnung (EU) 2024/1157 nicht. => Die Verordnung wird daher aufgrund der o.g. Vorgaben zur Anwendung bis zum 21. Mai 2026 weiterhin als gültig angezeigt und zum Ende der Übergangsfrist auf nicht mehr gültig geändert. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2024 Review vom 01. April 2022 Review vom 01. November 2021 Review vom 04. Januar 2021 |