Verordnung (EG) Nr. 111_2005
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 111/2005 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels zwischen der Gemeinschaft und Drittländern mit bestimmten Stoffen, die häufig für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (sogenannte Drogenausgangsstoffe) verwendet werden, zu dem Zweck, die Abzweigung dieser Stoffe zu verhindern. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; ProdS_SumChem |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2024 |