Verordnung (EG) Nr. 111_2005

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 111/2005

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels zwischen der Gemeinschaft und Drittländern mit bestimmten Stoffen, die häufig für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (sogenannte Drogenausgangsstoffe) verwendet werden, zu dem Zweck, die Abzweigung dieser Stoffe zu verhindern.

Sie gilt für Einfuhren, Ausfuhren und Vermittlungsgeschäfte.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; ProdS_SumChem
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