Verordnung (EG) Nr. 1277_2005

 



Die Verordnung wurde zum 1. Juli 2015 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Drogenausgangsstoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 der Kommission vom 27. Juli 2005 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Drogenausgangsstoffe und zur Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Verordnung umfasst Regeln zur Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005 in Bezug auf den verantwortlichen Beauftragten, die Erlaubniserteilung und die Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten, die Bereitstellung von Informationen, die Vorausfuhrunterrichtung sowie Ein- und Ausfuhrgenehmigungen im Bereich der Drogenausgangsstoffe.