Verordnung (EG) Nr. 882_2004
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz |
Link zum Rechtstext | EU-Kontrollverordnung |
Anhänge | Anhang I (Gebiete im Sinne des Artikels 2 Nummer 15)Anhang II ( Zuständige Behörden)Anhang III (Charakterisierung von Analyseverfahren)Anhang IV (Tätigkeiten und Mindestgebühren bzw. -Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der amtlichen Kontrolle von Gemeinschaftsbetrieben)Anhang V (Tätigkeiten und Mindestgebühren bzw. -Kostenbeiträge im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen von Waren und lebenden Tieren, die in die Gemeinschaft eingeführt werden)Anhang VI (Bei der Berechnung der Gebühren zu berücksichtigende Kriterien) |
Normhistorie | ABl. EU |
Zusatz-Info | Empfehlung (EU) 2019/794 über einen koordinierten Kontrollplan zur Bestimmung des Auftretens bestimmter Stoffe, die aus Materialien und Gegenständen migrieren, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt, mit denen überprüft werden soll, ob Bestimmungen eingehalten werden, die insbesondere darauf abzielen,
|