Verordnung (EG) Nr. 834_2007
Die Verordnung wird zum 1. Januar 2022 durch die Verordnung (EU) 2018/848 aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Öko-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Verordnung schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der ökologischen/biologischen Produktion, wobei gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts sichergestellt, ein fairer Wettbewerb gewährleistet, das Vertrauen der Verbraucher gewahrt und die Verbraucherinteressen geschützt werden.
Sie gilt für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur, sofern sie in Verkehr gebracht werden oder dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden:
Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend. Diese Verordnung gilt auch für als Lebensmittel oder Futtermittel verwendete Hefen. Sie findet auf alle Unternehmer Anwendung, die auf irgendeiner Stufe der Produktion, der Aufbereitung oder des Vertriebs der vorgenannten Erzeugnisse tätig sind. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. August 2021 |