Verordnung (EU) 2017/2402
Die Norm ist noch nicht gültig. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen fest. Sie definiert den Begriff Verbriefung und bestimmt Anforderungen
Sie schafft zudem einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised", „STS") Verbriefungen. Sie gilt sowohl für institutionelle Anleger als auch für Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Verbriefungszweckgesellschaften. |