Verordnung (EU) 2017/2402

 




Die Norm ist noch nicht gültig. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

Kerninhalte

Diese Verordnung legt einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen fest. Sie definiert den Begriff Verbriefung und bestimmt Anforderungen

  • in Bezug auf Sorgfaltspflichten („Due Diligence"),
  • in Bezug auf Vorschriften über den Risikoselbstbehalt und Transparenzanforderungen für an Verbriefungen beteiligte Parteien,
  • in Bezug auf Kriterien für die Kreditvergabe,
  • an den Verkauf von Verbriefungen an Kleinanleger,
  • an ein Verbot der Wiederverbriefung und
  • an Verbriefungszweckgesellschaften sowie
  • an Bedingungen und Verfahren für Verbriefungsregister.

Sie schafft zudem einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised", „STS") Verbriefungen.

Sie gilt sowohl für institutionelle Anleger als auch für Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Verbriefungszweckgesellschaften.