Verordnung (EG) Nr. 1236/2005
Die Verordnung ist nicht mehr gültig. Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2019/125 ersetzt.
Link zum Rechtstext | Anti-Folter-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung stellt Unionsvorschriften für den Drittlandshandel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, sowie Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten, technischer Hilfe, Ausbildungsmaßnahmen und Werbung im Zusammenhang mit derartigen Gütern auf. |