Verordnung (EU) 2017/852
Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2018. Gleichzeitig ist die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 aufgehoben. Anhang III Teil I Buchstabe d (betrifft die Produktion von Chloralkali, bei der Quecksilber als Elektrode verwendet wird) galt bereits seit dem 11. Dezember 2017.
Link zum Rechtstext | Quecksilber-Verordnung |
Bezeichnung | |
Kerninhalte | In dieser Verordnung sind Maßnahmen und Bedingungen festgelegt, die die Verwendung und Lagerung von sowie den Handel mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen und die Herstellung und Verwendung von sowie den Handel mit Quecksilber versetzten Produkten und die Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen betreffen und mit denen die Gesundheit des Menschen und die Umwelt wirksam vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen geschützt werden sollen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 10. Juli 2024 Review vom 01. Oktober 2023 Review vom 02. Januar 2023 |