Verordnung (EG) Nr. 304_2008

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 304/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Brandschutzsysteme und Feuerlöscher sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate

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Verordnung (EG) Nr. 304/2008

Kerninhalte

In dieser Verordnung sind die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vorgesehenen Mindestanforderungen für die Zertifizierung in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Brandschutzsysteme und Feuerlöscher sowie die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der auf Basis dieser Anforderungen ausgestellten Zertifikate festgelegt.

Sie gilt für Personal, das im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen folgende Tätigkeiten ausübt: 

  • Dichtheitskontrollen bei Anlagen, die 3 kg oder mehr fluorierte Treibhausgase enthalten 
  • Rückgewinnung, auch bei Feuerlöschern 
  • Installation 
  • Instandhaltung bzw. Wartung


Sie gilt auch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen in folgenden Bereichen tätig sind: 

  • Installation 
  • Instandhaltung bzw. Wartung