Verordnung (EG) Nr. 1272_2008
Link zum Rechtstext | CLP- oder GHS-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die neue GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) muss zum Zwecke eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung seit dem 1. Dezember 2010 verbindlich für Stoffe angewendet werden. Für Zubereitungen, die nun als Gemische bezeichnet werden, wird die Kennzeichnung ab dem 1. Juni 2015 verbindlich. Bis zum 1. Juni 2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden. Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig. Die neue Systematik unterscheidet zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Eingestuft wird nach den Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen gemäß Anhang I. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; Eink_SumCE; Eink_SumGefahrstoffe; FaSi_Gfstoff_Sum; FM_Gfstoff_Sum; Inst_Gfstoff_Sum; ProdS_Sum13.ProdSV; ProdS_SumChem; QM_SumCE |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Februar 2025 |