LNGG

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LNGG

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Zulassung von:
-> stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
-> stationären landgebundenen Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
-> Leitungen, die der Anbindung von o.g. Anlagen an die Gasversorgungsnetze dienen (LNG-Anbindungsleitungen) sowie Leitungen, die zur Ableitung der Gasmengen von Anlagen zwingend erforderlich sind (mittelbare LNG-Anbindungsleitungen),
-> Gewässerausbauten und Gewässerbenutzungen, die für Errichtung und Betrieb der Anlagen erforderlich sind, insbesondere Häfen und Landungsstege,
-> Dampf- oder Warmwasserpipelines sowie Heizkesselanlagen, die für den Betrieb der Anlagen erforderlich sind,
-> Gasfernleitungen, die direkt an eine LNG-Anbindungsleitung angrenzen und für die Weiterleitung der Gasmengen von Anlagen zwingend erforderlich sind, einschließlich der an diese Gasfernleitungen direkt angrenzenden Verdichter.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Juli 2024
Review vom 14. Juli 2023
Review vom 12. Oktober 2022
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 12. Mai 2022